Leistungsanrechnung
Bei einem Wechsel von einer ausländischen Universität oder wenn Sie während Ihres Studiums ein oder zwei Auslandssemester verbracht haben, ist eine Anrechnung von Leistungen grundsätzlich möglich. Bitte beachten Sie die jeweils auf Ihre Situation zutreffenden Hinweise zur Überprüfung und Durchführung der Anrechnung Ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen.
Eine etwaige Anrechnung von Leistungen muß spätestens in dem Semester beantragt werden, welches auf das Semester folgt, in dem die Leistung erbracht wurde. Für Leistungen, die während eines Auslandsaufenthalts im WS erbracht wurden, muss die Beantragung der Anrechnung also spätestens bis zum Ende des darauf folgenden SoSe vorgenommen werden.
Im Fall des Wechsels an die LMU muß die Anrechnung während des ersten Semesters an der LMU erfolgen.
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Anrechnung von ausländischen Studienleistungen unter Verwendung von Learning Agreements (obligatorisch für alle Outgoings)
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Anrechnung von Studienleistungen, die vor Aufnahme des BWL-Studiums an der LMU im Ausland erbracht worden sind
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Anrechnen von Studienleistungen für BWL als Nebenfach
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Ohne Learning Agreement